Wir entwickeln maßgeschneiderte Datenschutzkonzepte
für den Mittelstand

Unabhängig - Zuverlässig - Kompetent - Herstellerneutral
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Kennen Sie schon das neue TTDSG?

Das neue TTDSG (Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz) soll die sektorspezifischen Bestimmungen zum Datenschutz und dem Fernmeldegeheimnis, die bisher im TKG enthalten waren, in ein neues Stammgesetz, dem TTDSG, überführen. Auch die Datenschutzbestimmungen für Telemedien, sind künftig im TTDSG geregelt.

Gerne beraten wir Sie über die Änderungen, die sich für Ihr Unternehmen durch das TTDSG ergeben.

TTDSG (Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz)
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Rechtssicherheit für Ihr Unternehmen

Unsere Beratung basiert auf großer, praxiserprobter Erfahrung und erfolgt entsprechend den jeweils aktuell geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen. Dadurch ist Ihr Datenschutzniveau immer auf dem aktuellsten Stand. Datenschutz schafft Vertrauen bei Unternehmen wie Verbrauchern.

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Eine präzise auf, Ihr Unternehmen abgestimmte Datenschutzlösung stellt daher einen klaren Wettbewerbsvorteil dar. Auch Geschäftspartner erwarten, dass sensible Daten rechtskonform verarbeitet werden. Darüber hinaus sind wir vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hinsichtlich der Kompetenzen und Qualitäten geprüft.

Wir erfüllen daher die Zulassung für eine förderfähige Beratung.

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Kostenlose Beratung

In nur 30 Minuten beraten wir Sie (online oder telefonisch) kostenlos und völlig unverbindlich darüber, wie Sie in Ihrem Unternehmen Datenschutz rechtskonform gestalten können.

Aufgrund der Komplexität ist Datenschutz eine Herausforderung für jedes Unternehmen

Die Umsetzung des Datenschutzes in Unternehmen setzt fundiertes Fachwissen im Datenschutz, sowie in der IT und stete Weiterbildung voraus, um ein jederzeit rechtskonformes und nachhaltiges Datenschutzmanagement implementieren zu können.

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Wir analysieren gemeinsam mit Ihnen, welche Anforderungen Sie erfüllen müssen und prüfen sorgfältig alle Prozesse in Ihrem Unternehmen. Kein Problem bleibt unerkannt.

Die Vertraulichkeit und Integrität von Daten sicherzustellen steht zunehmend im Vordergrund. Erforderlich dafür sind intelligente Verschlüsselungs- und Anonymisierungsverfahren sowie ein plattformübergreifendes Rechtemanagement – zunehmend auch für mobile Anwendungen. Können Sie sicherstellen, dass z. B. Dokumente und E-Mails nur von autorisierten Personen gesehen werden?

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30 Jahre IT Erfahrung sorgen für passgenaue Umsetzung der DSGVO in IT-Prozesse

Die gesetzlichen Regelungen verpflichten Unternehmen zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Verantwortung hierfür trägt die „verantwortliche Stelle“ also die Geschäftsleitung.

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Vorstände und Geschäftsführer haben gerade auch in Zeiten des Home Office eine gesetzlich verankerte Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflicht und tragen ein Haftungsrisiko gegen Organisationsversagen. Vertrauensdelikte von innen und außen bergen also nicht nur Gefahren für das Unternehmen, sondern auch für jeden Entscheider persönlich.

Werden Datenschutzprozesse nicht vollständig oder fehlerhaft umgesetzt, kann sich das Unternehmen daher eines Organisationsverschulden schuldig machen.

Wir bilden die Brücke zwischen Datenschutzprozessen und IT-Prozessen

Der Datenschutzbeauftragte

Bei Unternehmen bei denen mindestens 20 Personen personenbezogene Daten verarbeiten, besteht darüber hinaus die Verpflichtung einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.

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Häufig treten gerade bei der Umsetzung der Technischen und Organisatorischen Maßnahmen Probleme auf, da die wesentlichen Anforderungen hieraus in der IT stattfinden.

Der verantwortliche für den Datenschutz, muss sich demnach auch gut in der IT auskennen, um die Vorgaben der DS-GVO rechtskonform umsetzen zu können. Voraussetzung für eine rechtskonforme Umsetzung ist daher auch ein hohes Verständnis der vorhandenen IT-Umgebung und Prozesse.

Eigens einen Mitarbeiter für den Datenschutz abzustellen und aus- sowie fortzubilden, ist in vielen Betrieben nicht wirtschaftlich sinnvoll. Wir bieten Ihnen daher die Möglichkeit, uns als Ihren externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.

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Die Vorteile liegen auf der Hand

  • Neutrale Perspektive auf Ihr Unternehmen.
  • Erfahrung und ausgereifte Konzepte versprechen hohe Effizienz und ein schnelles Erreichen des erforderlichen Datenschutzniveaus zu niedrigen Kosten.
  • Rehtskonforme Umsetzung auch bei komplexen Anforderungen.
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  • Rechtskonforme Umsetzung auch bei komplexen Anforderungen.
  • Ein externer Datenschutzbeauftragter ist bereits ausgebildet, die Kosten der Fortbildung gehen nicht zu Lasten des Auftraggebers.
  • Keine Ausfallzeiten durch Urlaub, Krankheit oder Fortbildung.
  • Geballte Datenschutz-Fachkompetenz und umfangreiche Praxiserfahrung.
  • Hohe Transparenz der Aktivitäten durch den Nachweis der erbrachten Leistungen und Ergebnisse.
  • 30 Jahre IT Erfahrung im Mittelstand garantieren passgenaue Umsetzung.
BvD e.V. Datenschutzbeauftragter
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Datenschutz Schulung und Workshops

Ein ganzheitliches Datenschutzkonzept nach der DS-GVO sieht die regelmäßige Durchführung von Mitarbeiterschulungen vor.

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Die Ziele solcher Schulungen im Datenschutz sind eng mit dem jeweiligen Unternehmen verknüpft und können sehr vielfältig sein. Daher ist es wichtig, dass man gemeinsam Ziele definiert und das Wissen zielgerichtet vermittelt. Die Schulungsteilnehmer werden mit der Bedeutung des betrieblichen Datenschutzes sowie bestehenden Datenschutzrisiken vertraut gemacht.

Das vermittelte Fachwissen soll gewährleisten, dass Mitarbeiter die für sie relevanten Datenschutzvorschriften verstehen und einhalten. Dies bedeutet insbesondere, dass komplexe technische Vorgänge in der IT, für jedermann leicht verständlich und praxisnah erklärt werden. So werden beispielsweise auch der rechtskonforme Umgang mit Mail und Messenger-Diensten, sowie Mobilgeräten behandelt.

Unser Schulungskonzept beinhaltet daher immer auch praxiserprobte Hinweise zur Erhöhung der IT-Sicherheit und der Sicherheit bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten.

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Warum sind Schulungen im Datenschutz unverzichtbar?

Für Unternehmen ist es wichtig, sich mit den für sie geltenden Datenschutzbestimmungen auseinanderzusetzen und Maßnahmen zu deren Einhaltung zu ergreifen.

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Bei Datenschutz und IT-Sicherheit wird primär immer an Technik gedacht und viel zu wenig der „Faktor Mensch“ berücksichtigt. Nur wenn alle Mitarbeiter mit dem Datenschutzkonzept des Unternehmens vertraut sind, können sie entsprechend den Vorgaben handeln.

Entscheidend ist, dass Seminare oder Workshops mit Schulungscharakter präzise auf die Bedürfnisse des Unternehmens und der Teilnehmer zugeschnitten sind. Je nach Themenfeld nehmen nicht alle Mitarbeiter, sondern einzelne Abteilungen oder Teilnehmergruppen an den Schulungen teil. So ist es möglich, die Schulungsinhalte exakt auf die jeweiligen Tätigkeits- und Verantwortungsbereiche im Unternehmen zu formulieren.

Datenschutzschulungen und Sensibilisierungen der Mitarbeiter verringern nachweislich das Risiko für Verstöße gegen den Datenschutz und Sicherheitsbestimmungen signifikant.

Dabei stehen im Wesentlichen drei Ziele im Vordergrund:

  • Bewusstsein für datenschutzrechtliche Probleme schaffen
  • Mitarbeiter zu datenschutzkonformen Verhalten befähigen
  • Bereitschaft zu datenschutzkonformen Verhalten fördern

Schulungen und Workshops gelten auch als Nachweis für die Umsetzung der DS-GVO im Unternehmen. Unsere Schulungsinhalte werden dokumentiert und die Teilnehmer/innen erhalten eine entsprechende Teilnahmebescheinigung, sowie die Schulungsunterlagen.

Wir beraten Sie gerne: 06232 / 980 22 55